Abrechnung

Ich möchte neben Ihrer Familie mit zwei Grundschulkindern gerne möglichst viel für Patienten da sein. Das ist nur in einer kleinen Teilzeitpraxis am Wohnort mit geeigneter Kinderbetreuung möglich. Eine Kassenzulassung ist mit Vorgaben zum Praxisort, Mindestöffnungszeiten und organisatorischem Aufwand verbunden, welche eine Teilzeitpraxis in dieser Art nicht zulassen.

Jeder Patient kann unabhängig von seinem Versicherungsstatus einen Termin in unserer Praxis vereinbaren. Da wir eine Privatpraxis sind und keine Kassenzulassung besitzen, können wir Beratungen und Untersuchungen jedoch nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Die Rechnungsstellung erfolgt bei allen Patienten schriftlich und transparent nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und wird Ihnen durch unsere Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS BW) per Post zugesandt.

Privatversicherte Patienten können die Rechnung dann an Ihre private Krankenversicherung weiterleiten. Gesetzlich Versicherte müssen die Rechnung selbst tragen.

Die ausführliche Beratung und dermatologische Erstuntersuchung wird mit 30-50 Euro in Rechnung gestellt.

Wir beraten unsere Patienten individuell und ausführlich. Dabei zeigen wir auf, welche weiteren Maßnahmen medizinisch notwendig bzw. sinnvoll sind und welche Kosten hierdurch entstehen.

Weiterführende Behandlungen können (je nach Zeitaufwand) entweder unmittelbar nach dem Beratungsgespräch oder in einem weiteren Termin durchgeführt werden.

Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beinhaltet eine ausführliche Ganzkörperuntersuchung, die Beratung, die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop sowie auf Wunsch die computergestützte Auflichtmikroskopie. Die Hautkrebsvorsorge kostet je nach Aufwand in Ihrem persönlichen Fall ca. 80-120 Euro nach GOÄ.

Als Privatpraxis möchten wir Ihnen größtmöglichen Service bieten. Wir bemühen uns um kurzfristige Terminvergaben, kurze Wartezeiten und ausführliche Beratungstermine. Von diesen Vorteilen profitieren alle unsere Patienten.